Einspeisevergütung berechnen (EEG 2023)

Nur bei Überschusseinspeisung relevant
Wird automatisch vorbelegt — Richtwert, aktuellen Satz bei der Bundesnetzagentur prüfen
Jährliche Einspeisevergütung
Eingespeiste kWh
Monatlich
20-Jahres-Summe
Vergütung (ct/kWh)

Aktuelle EEG 2023 Vergütungssätze (nach Absenkung 1. Februar 2026)

AnlagengrößeÜberschusseinspeisungVolleinspeisungStatus
≤ 10 kWpca. 7,78 ct/kWhca. 12,34 ct/kWhAktuell
10 – 40 kWpca. 6,73 ct/kWhca. 10,35 ct/kWhAktuell
40 – 100 kWpca. 5,50 ct/kWhKein Volleinspeise-Bonus

Vergütungssätze gelten 20 Jahre ab Inbetriebnahme und sinken alle 6 Monate um ca. 1% (nächste Absenkung 1. August 2026). Werte hier sind Richtwerte — Quelle/Verifizierung: Bundesnetzagentur / EEG 2023.

Volleinspeisung vs. Überschusseinspeisung

  • Überschusseinspeisung: Sie verbrauchen zuerst selbst — nur der Überschuss geht ins Netz. Günstiger Strom für Sie, geringere Vergütung.
  • Volleinspeisung: Der gesamte Ertrag wird eingespeist — Sie beziehen weiter Strom vom Netz. Höhere Vergütung (ca. 12,34 ct/kWh für ≤10 kWp), sinnvoll wenn Sie wenig zuhause sind.
  • Ab 40 kWp: Volleinspeisung ist nicht mehr möglich. Nur noch Überschusseinspeisung erlaubt.