Einspeisevergütung berechnen (EEG 2023)
Nur bei Überschusseinspeisung relevant
Wird automatisch vorbelegt — Richtwert, aktuellen Satz bei der Bundesnetzagentur prüfen
Jährliche Einspeisevergütung
Eingespeiste kWh
Monatlich
20-Jahres-Summe
Vergütung (ct/kWh)
Aktuelle EEG 2023 Vergütungssätze (nach Absenkung 1. Februar 2026)
| Anlagengröße | Überschusseinspeisung | Volleinspeisung | Status |
|---|---|---|---|
| ≤ 10 kWp | ca. 7,78 ct/kWh | ca. 12,34 ct/kWh | Aktuell |
| 10 – 40 kWp | ca. 6,73 ct/kWh | ca. 10,35 ct/kWh | Aktuell |
| 40 – 100 kWp | ca. 5,50 ct/kWh | — | Kein Volleinspeise-Bonus |
Vergütungssätze gelten 20 Jahre ab Inbetriebnahme und sinken alle 6 Monate um ca. 1% (nächste Absenkung 1. August 2026). Werte hier sind Richtwerte — Quelle/Verifizierung: Bundesnetzagentur / EEG 2023.
Volleinspeisung vs. Überschusseinspeisung
- Überschusseinspeisung: Sie verbrauchen zuerst selbst — nur der Überschuss geht ins Netz. Günstiger Strom für Sie, geringere Vergütung.
- Volleinspeisung: Der gesamte Ertrag wird eingespeist — Sie beziehen weiter Strom vom Netz. Höhere Vergütung (ca. 12,34 ct/kWh für ≤10 kWp), sinnvoll wenn Sie wenig zuhause sind.
- Ab 40 kWp: Volleinspeisung ist nicht mehr möglich. Nur noch Überschusseinspeisung erlaubt.